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Brandschutzpläne

& Dokumente

Flucht- und Rettungswegepläne

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.

Quelle: Wikipedia.de

Brandschutzkonzepte

Das Brandschutzkonzept beschreibt als Vorstufe zur Brandschutzordnung die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage und entwickelt Vorgaben für die Brandschutzinfrastruktur und -ausstattung in Deutschland.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn
a) von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
b) oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (zum Beispiel Industriebau, Sportstadion, Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.) handelt.

Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner. Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-)Ingenieur handeln, der sich so nennt. Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab. In NRW soll ein Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein. In Bayern muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein.

 

Quelle: Wikipedia.de

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.

Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude / Betrieb anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es daher nicht. Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus  Teil A,B und C, die sich jeweils an versch. Personengruppen richtet.